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Open Access 2024 | OriginalPaper | Buchkapitel

Atomkraft und Endlagerung: Von der parallelen Existenz von (Un-)Gewissheiten in Politik und Zivilgesellschaft seit dem Zweiten Weltkrieg

verfasst von : Astrid Mignon Kirchhof

Erschienen in: Entscheidungen in die weite Zukunft

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Weder in der vergangenen noch in der gegenwärtigen bundesdeutschen Atomkraft- und Endlagerpolitik gab es eine Zeit gesellschaftlich unhinterfragter Gewissheiten im Sinne einer bedingungslosen Zustimmung zur Atomkraft und Endlagerung. Gewissheit bedeutet im vorliegendem Beitrag einerseits die politische Zustimmung zur Atomkraft, aber auch die Gewissheit, diese durchsetzen zu können. Seit den 1970er Jahren formierte sich eine breite Anti-Atomkraft-Bewegung, wodurch das Gewissheitsnarrativ der politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsträger:innen durch die Wahrnehmung eines hohen Katastrophenpotentials und die Formulierung starker Ungewissheiten in Bezug auf die Atomkraft durch die Zivilgesellschaft infrage gestellt wurde. Dennoch war es nicht die Kritik der deutschen Anti-Atomkraft-Bewegung, die zur aktuellen Endlagersuche führte, sondern die Nuklearkatastrophe von Fukushima. Das bedeutet, dass die jahrzehntelang formulierten Ungewissheiten der deutschen Anti-Atomkraft-Bewegung nur mittelbar der Grund für den Ausstieg aus der Atomkraft waren; an einem demokratischeren Prozess der aktuellen Endlagersuche hatte die Bewegung indes unmittelbaren Anteil, da politische Entscheidungsträger:innen lernten, dass sich Entsorgungsprogramme in Deutschland nicht einfach durchsetzen lassen, sondern dass mit Ungewissheiten zu rechnen ist, die Anpassungen erfordern können.

1 Einführung

Dass Atomkraft die Energieform der Zukunft sei, wurde zwar in Deutschland bereits in den 1950er und 1960er Jahren sowohl von einigen kommunalen Vereinen als auch den führenden Energiekonzernen infrage gestellt; auf politischer Ebene wurde die Atomenergie als Katalysator für die technologische und industrielle Modernisierung jedoch parteiübergreifend befürwortet. Dieses Gewissheitsnarrativ wurde von einzelnen deutschen Politikern erst in der zweiten Hälfte der 1970er Jahre hinterfragt, als in der Sozialdemokratischen Partei interne Debatten begannen, in denen sich junge Sozialisten, wie der spätere Bundeskanzler Gerhard Schröder, gegen die Atomenergie aussprachen. Unter dem Begriff „Gewissheit“, wie er bei den folgenden Ausführungen impliziert ist, wird die nicht hinterfragte Zuversicht verstanden, kerntechnische Vorhaben auch tatsächlich durchsetzen zu können. Gewissheit bedeutet in meinem Beitrag daher die politische Zustimmung zur Atomkraft und die Zuversicht, diese durchsetzen zu können. Bereits seit den 1950er Jahren wurden Argumente der Ungewissheit in den Diskurs eingebracht, die sich sowohl auf die Gefahren der Atomkraft, aber auch auf Entsorgungsfragen bezogen. Kritiker:innen formulierten Ungewissheiten und Kritik an den politischen Entscheidungen beispielsweise durch die entstehenden Kosten sowie dem ungelösten Problem des durch die Atomenergie entstehenden hochradioaktiven Mülls (Pohl 2011).
Trotz der erheblichen Kritik der sich formierenden Anti-Atomkraftbewegung hielt vorerst die Mehrheit der politischen Entscheidungsträger:innen an ihrer Atomkraftpolitik fest, sodass sich zivilgesellschaftliche Gruppen wenig ernstgenommen fühlten (Kirchhof 2022). Dieser Umstand führte zu einer erbitterten Frontstellung zwischen zivilgesellschaftlichen Gruppen und der Politik. Als der konservative niedersächsische Ministerpräsident Ernst Albrecht 1977 bekannt gab, ein Entsorgungszentrum für hochradioaktiven Müll in der Gemeinde Gorleben (Landkreis Lüchow-Dannenberg) bauen zu wollen, löste das in der Bevölkerung vor Ort einen Entrüstungssturm aus, der zu einem jahrzehntelangen Widerstand gegen diese Planungen führte. Erst die Atomkatastrophe von Fukushima Daiichi im Jahr 2011 führte unter Kanzlerin Angela Merkel zu einem Umdenken in der deutschen Atomkraftpolitik und die Bundesregierung entschied sich für die Entwicklung eines neuen, an geologischen Kriterien orientierten Verfahrens der Endlagersuche, das die Bevölkerung einbindet.
Der vorliegende Beitrag entwirft zwei Schlaglichter: Zum einen zeigt er auf, dass der Verlauf von der Zustimmung bis zur Ablehnung der Atomkraft nicht geradlinig erfolgte, sondern verdeutlicht, dass es weder in der vergangenen noch in der gegenwärtigen bundesdeutschen Atomkraftpolitik eine Zeit gesellschaftlich unhinterfragter Gewissheiten im Sinne einer bedingungslosen Zustimmung zur Atomkraft gab. Zum anderen analysiert der Beitrag die zivilgesellschaftlichen Beteiligungsformen, die sich als Opposition in der ersten und als Öffentlichkeitsbeteiligung in der aktuellen Endlagersuche niederschlagen.
Ausgehend von dem „Atoms-for-Peace“-Programm der US-Amerikaner wird in einem ersten Schritt dargestellt, wie Atomkraft in den ersten beiden Nachkriegsjahrzehnten als friedliche Nutzung der Atomenergie in den deutschen Diskurs eingebracht und daran anschließend als „saubere“ Energie diskursiv verhandelt und umgesetzt wurde, aber sich bereits zu dieser Zeit Atomkraftkritiker:innen aus Gesellschaft und Energiekonzernen formierten (Kap 2). Der Faden der Gewissheit politischer und nun auch wirtschaftlicher Entscheidungsträger:innen, sich politisch durchsetzen zu können, wird im dritten Unterkapitel weitergeführt, wenn das geplante Endlager in Gorleben und der lauter werdende Protest in den 1970er Jahren im Fokus stehen. Ich vertrete die These, dass die jahrzehntelang formulierten Ungewissheiten der deutschen Anti-Atomkraft-Bewegung nur mittelbar der Grund für den Ausstieg aus der Atomkraftpolitik waren; an einem demokratischeren Prozess der aktuellen Endlagersuche hatte die Bewegung indes unmittelbaren Anteil. Diesem transdisziplinären1 Prozess widmet sich das vierte Kapitel, indem es ein die Standortsuche begleitendes, geschichtswissenschaftliches TRANSENS-Forschungsprojekt vorstellt und Interviewpartner:innen zu Wort kommen lässt, die die zivilgesellschaftliche Einbindung bewerten.

2 Dominanz des Gewissheitsnarrativs und die bundesdeutsche Atomkraftpolitik der Nachkriegsjahrzehnte

In den 1950er Jahren herrschte in vielen westeuropäischen Ländern die Überzeugung, dass die Atomenergie innerhalb weniger Jahre den schnell wachsenden Energiebedarf eines Kontinents, der noch immer von den Folgen eines zerstörerischen Weltkriegs erschüttert war, sicher und effektiv decken würde. Die zivile Nutzung der Atomenergie wurde mit Visionen einer modernen, positiven sowie wissenschaftlich-technischen Zukunft verbunden, war aber für eine Minderheit bereits zu diesem Zeitpunkt ein kontroverses Thema (Kirchhof 2020, S. 7–35). Um nicht von der internationalen Atomkraftforschung abgehängt zu werden, drängten Bundeskanzler Konrad Adenauer gemeinsam mit dem Physiker Werner Heisenberg 1952 auf den Einstieg in die Kerntechnik (Radkau und Hahn 2013, S. 29). Vorrangiges Ziel der westdeutschen Regierung war es, Strukturen zur Förderung der Atomenergie zu schaffen und Adenauer initiierte den Aufbau eines Gremiums, das die Atomindustrie vorbereiten sollte. Im selben Jahr beschloss die bundesdeutsche Regierung die Einberufung der Deutschen Nuklearkommission, die zwar nicht dem Parlament verantwortlich war, aber als beratendes Gremium des 1956 ins Leben gerufenen Atomministeriums fungierte (Gleitsmann 1987, S. 34 und 38). Ein bestimmendes Motiv für die Förderung der Atomenergie war die pronukleare, euphorische Stimmung in der Bundesrepublik, die jedoch von der Angst vor möglichen Energieengpässen in der Zukunft begleitet wurde, nachdem die Technische Universität Karlsruhe für Mitte der 1970er Jahre einer Kohleknappheit prognostiziert hatte (Radkau 1983, S. 113).
Die mehrheitlich euphorische Haltung wurde nicht zuletzt durch die von US-Präsident Dwight Eisenhower Ende 1953 ins Leben gerufene „Atoms for Peace“-Politik beflügelt. Damit wurde nicht nur die internationale zivile Nutzung der Atomenergie gefördert – das Programm war vor allem ein Mittel im Kalten Krieg. Die USA konnten somit zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Einerseits konnten sie dem Vorwurf der Sowjetunion entgegengetreten, sie (die USA) seien nur an den zerstörerischen Aspekten der Atomkraft interessiert. Andererseits hoffte das amerikanische Außenministerium, mit dem Programm Verbündete stärker an Amerika zu binden und neutrale Länder zu einer positiven Zusammenarbeit zu bewegen. Die begeisterte Atmosphäre wurde durch die erste internationale Konferenz über die friedliche Nutzung der Atomenergie verstärkt, die 1955 unter Führung der Vereinten Nationen in Genf veranstaltet wurde. Die Bundesrepublik unternahm darüber hinaus weitere Schritte zur internationalen Zusammenarbeit und gehörte 1957 zu den Gründungsmitgliedern der Europäischen Atomgemeinschaft Euratom (Stamm 1992, S. 39 ff.). Schließlich schuf sie die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung und den Betrieb von Atomkraftwerken in Deutschland: im Jahr 1959 verabschiedete die Bundesregierung das Atomgesetz zur friedlichen Nutzung der Atomenergie und zum Schutz vor ihren Gefahren und gründete nach US-amerikanischem Vorbild das Deutsche Atomforum (Atomgesetz 1959, S. 814; Müller 1990, Bd. 1, S. 198 ff.). Zwei Jahre später, 1961, öffnete sich das Forum für interessierte Organisationen, Unternehmen und Verbände und noch im selben Jahr ging zwischen Karlstein und Kahl an der hessisch-bayerischen Grenze das erste Atomkraftwerk ans Netz, das damit den Beginn der Atomkraft in der Bundesrepublik einläutete.
Es folgte eine Phase der Entwicklung und Planung, die von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt blieb. Vor allem der Physiker und Nobelpreisträger Werner Heisenberg wurde zu einer treibenden Kraft der Nuklearbranche. Für ihn war eine wirksame Atomindustrie für die gesamtwirtschaftliche westdeutsche Wettbewerbsfähigkeit entscheidend und er verstand den forcierten Aufbau von Kernforschungszentren als einen notwendigen ersten Schritt in diese Richtung. Seine Vision vom Aufbau eines starken Atomprogramms des Bundes blieb jedoch ebenso umstritten wie die Standortfrage für Kernforschungsanlagen. Energiekonzerne wie das Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerk AG (RWE AG) oder die PreussenElektra, die die Atomreaktoren bezahlten und betrieben, standen der Atomkraft wegen der damit verbundenen Kosten und technischen Ungewissheiten anfänglich besonders kritisch gegenüber. So lehnte die RWE die Stilllegung der relativ neuen Anlagen zur Braunkohleproduktion bei einem Umstieg auf Atomenergie entschieden ab (Tiggemann 2010, S. 62). Beide Energiekonzerne zögerten deshalb, eine neue und noch nicht im großen Maßstab eingeführte Technologie zu übernehmen und plädierten stattdessen für fossile Energien. Die Politik der Energiewirtschaft änderte sich erst 1968, als das Energieversorgungsunternehmen RWE die Berechtigung zum Leistungsbetrieb für das Südhessische Atomkraftwerk Biblis A erhielt und damit die Führung in der deutschen Atomindustrie übernahm (Tiggemann 2010, S. 63 und 176).
Um den Kritiker:innen der Atomindustrie aus Zivilgesellschaft und Energieversorgungsunternehmen entgegenzutreten, errichtete die Bundesregierung 1956 und 1962 in Karlsruhe und Jülich große Forschungszentren, die bald einen erheblichen Einfluss auf die europäische Kernforschung und -entwicklung hatten. Der Plan, die Forschung zu fördern, um Argumente gegen Atomenergiekritiker:innen zu generieren, ging jedoch nur teilweise auf. Diesmal kritisierten insbesondere Frauen die Atompolitik. Karlsruher Frauenvereine opponierten gegen das Forschungszentrum wegen der Gefährdung der Bürger:innen in einer dicht besiedelten Stadt. Die Stadt Karlsruhe hatte eine Umfrage in Auftrag gegeben, die ergab, dass nur 27 Prozent der befragten Frauen die Forschungszentren befürworteten, gegenüber 63 Prozent der befragten Männer (Renn 1995, S. 762). Die 1950er Jahre waren allgemein die Zeit der ersten Antiatom-Protestwelle in Deutschland, die sich aber vornehmlich gegen die militärische Nutzung richtete (Schirrmacher 2007). Bereits 1957, als die Bundesregierung plante, die Bundeswehr mit sogenannten taktischen Atomsprengköpfen und Abschussanlagen für Kurzstreckenraketen auszustatten, hatten 18 deutsche Atomwissenschaftler – darunter die Nobelpreisträger Werner Heisenberg, Max Born, Otto Hahn, Max von Laue und Wolfgang Paul – das Göttinger Manifest verfasst. Die Proklamation verwies auf die Zerstörungskraft dieser Waffen und warnte vor den militärischen und politischen Folgen der Nuklearisierung (Lorenz 2011). Unterstützung erhielten sie durch die Kampagne „Kampf gegen den Atomtod“, eine außerparlamentarische Protestbewegung, die ebenfalls gegen die atomare Aufrüstung der Bundeswehr entstanden war (Milder 2017).
Obwohl die Umstellung auf Atomkraft tatkräftig vorangebracht wurde, sah die Bundesregierung in den 1950er Jahren keine Notwendigkeit, ein Endlager für den Atommüll einzurichten, da die anfallende Menge als gering eingestuft wurde. So gab es beispielsweise kaum hochradioaktive Abfälle, weil die Brennelemente der Reaktoren in das Land zurückgebracht wurden aus dem sie stammten, was ein wesentlicher Faktor für den Einstieg in die Atomkraft war. Für den Fall, dass radioaktive Abfälle gelagert werden mussten, plante die Regierung, das Abfallvolumen durch die Wiederaufbereitung der abgebrannten Brennelemente zu reduzieren, aber für weitere technologische Entwicklungen aufgeschlossen zu bleiben statt sich auf bestimmte Methoden festzulegen (Tiggemann 2010, S. 121; Müller 1990, S. 525). Diskutiert wurden sogenannte „randständige“ Lagerungsoptionen, wie die Lagerung im Weltraum, in den Eiskappen der Erde oder im Meer (Scheer et al. 2024). Letzteres wurde zu dieser Zeit von einer Reihe von Staaten praktiziert (Möller 2009, S. 227–234; Hamblin 2008). Alle diese Konzepte waren zunehmend umstritten und in den 1960er Jahren beschloss die Bundesregierung, sich auf die Endlagerung an Land in Salzlagerstätten zu konzentrieren. Das Thema Entsorgung führte also insofern zu gesellschaftlichen Ungewissheiten, da es zunächst beim Thema Atomenergienutzung weitgehend ausgeblendet wurde.

3 Dualität zweier Narrative: Die Entscheidung für und Proteste gegen das geplante (erste) Endlager in Gorleben in den 1970er Jahren

Aufgrund der vorhandenen Salzstöcke in Niedersachsen zog die Regierung einen Standort für die Einlagerung in diesem Bundesland in Betracht. Zwischen 1967 und 1978 prüfte sie die Eignung verschiedener Standorte für ein geologisches Tiefenlager, darunter das ehemalige Salzbergwerk Asse II in der Wolfenbütteler Asse sowie weitere Salzbergwerke in Lichtenmoor, Unterlüß und Wippingen (Tiggemann 2010, S. 126 ff.; Rucht 1980, S. 104–108). Die Pläne zur Schaffung eines Endlagers wurden im Jahr 1977 konkreter, als die „Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen“ (DWK) beim niedersächsischen Sozialministerium die Genehmigung zum Bau und Betrieb einer atomaren Entsorgungsanlage in Gorleben beantragt hatte. Die kleine Gemeinde Gorleben im niedersächsischen Landkreis Lüchow-Dannenberg spielte fortan in der bundesrepublikanischen Diskussion um die Endlagerung atomaren Mülls eine entscheidende Rolle. Geplant war allerdings nicht nur ein Endlager, sondern ein Entsorgungszentrum zu bauen, das eine Wiederaufbereitungsanlage, ein Zwischenlager, eine Verpackungsanlage für Atommüll und ein unterirdisches Endlager umfassen sollte, wobei die Wiederaufbereitungsanlage das Kernprojekt dieser Anlage war (Blanke et al. 2013).
Gorleben wurde als geeigneter Standort jedoch nicht nur wegen seines großen unterirdischen Salzstocks vorgeschlagen, sondern auch, weil er in einem der am dünnsten besiedelten Landkreise der Bundesrepublik (Lüchow-Dannenberg) im Zonenrandgebiet lag (Glaser 2012, S. 15; Rucht 1980, S. 111). Der Landkreis hatte im Norden, Süden und Osten 144 Kilometer gemeinsame Grenze mit der DDR, während die nordöstliche Grenze durch die Elbe gebildet wurde (Die WAA 1977, S. 10). Im Jahr 1976 lebten etwas mehr als 49'000 Menschen in dieser Grenzregion. Die Wirtschaftsstruktur des Landkreises war schwach entwickelt, so dass die Arbeitslosenquote mit 10 % deutlich höher als im übrigen Bundesgebiet lag, wo sich die Arbeitslosigkeit auf 3,3 % belief (Bundesagentur 2017; Materialien 1977, S. 17; Die WAA 1977, S. 10). Bundes- und Landespolitiker:innen argumentierten, dass der Bau der Anlage zu einem erheblichen Wirtschaftswachstum in der Region führen würde. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg und die umliegenden Gemeinden waren jedoch landwirtschaftliche Gebiete und mehr als 20 % aller Erwerbstätigen arbeiteten in der Land- und Forstwirtschaft. Die lokale Bevölkerung befürchtete daher, dass die Landwirtschaft und der Tourismus, die zwei wichtigsten Einkommensquellen der Region, durch den Bau des Atommülllagers ihre wirtschaftliche Grundlage verlieren würden. So erwarteten die Landwirt:innen ein Absinken des Grundwasserspiegels durch die Bohrungen und Bauarbeiten sowie eine Zersplitterung der landwirtschaftlichen Flächen durch die erforderliche Straßen- und Schieneninfrastruktur (Tiggemann 2010, S. 535 ff.).
Die Entscheidung für Gorleben als Standort für ein Entsorgungszentrum durch Ministerpräsident Ernst Albrecht blieb auch auf Bundesebene nicht unwidersprochen. Das lag weniger an ökonomischen Argumenten, wie sie die Bewohner:innen der Region vorbrachten, sondern am Kalten Krieg und den schwierigen Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten durch die die Bundesregierung diplomatische Probleme erwartete. Der Journalist Jürgen Voges behauptet unter Berufung auf im Jahr 2010 zugänglich gemachte Kabinettsvorlagen, dass der Entscheidung von Ministerpräsident Albrecht für den Standort Gorleben ein Konflikt mit dem damaligen sozialdemokratischen Bundeskanzler Helmut Schmidt vorausgegangen sei (Potthoff 1997, S. 381). Die Regierung befürwortete zwar die Verwaltungseinrichtung an sich, nicht aber den Standort Gorleben, da sie das atomare Entsorgungszentrum als zivil-militärische Einrichtung betrachtete und einen Abbruch der Beziehungen zwischen der DDR und der Bundesrepublik befürchtete (Alles vorbei 1977, S. 66; Rucht 1980, S. 109 und 111). Bundeskanzler Schmidt hielt laut Voges einen gemeinsamen Notfall- und Katastrophenschutzplan mit der DDR für notwendig und erwartete vom Generalsekretär Erich Honecker Geldforderungen für die Zusammenarbeit, um die defizitäre Finanzlage der DDR zu verbessern. Zudem befürchteten Militärexperten in der Bundesregierung, dass die DDR bei einem Überraschungsangriff das Endlager mit seinem strategisch wichtigen Material im atomaren Entsorgungszentrum in Besitz nehmen könnte (Voges 2010). Albrecht wollte sich nicht von Schmidt und der Bundesregierung den Standort für die geplante Anlage diktieren lassen, sondern die Entscheidung auf Landesebene treffen. Da sich Bund und Länder nach wie vor einig waren, dass die Endlagerung von Atommüll in Salzstöcken eine vernünftige und sinnvolle Lösung sei, akzeptierte die Bundesregierung schließlich Gorleben als Standort für die Anlage.2
Wie oben aufgezeigt, gab es bereits in den ersten beiden Nachkriegsjahrzehnten Opposition gegen die zivile und militärische Nutzung der Atomkraft. Dem Gewissheitsnarrativ und der Bejahung zur Atomkraft auf politischer Ebene stellten Kritiker:innen in den 1970er Jahren eine enorme Internationalisierung und Verbreiterung der Bewegung entgegen, an der der Anteil an und das Engagement von Frauen in der Bewegung auffallend stark war. Aktivist:innen der Umwelt- und Anti-Atomkraft-Bewegungen begannen, transnationale Netzwerke aufzubauen, und es fand ein bedeutender Ideentransfer statt, der häufig auch grenzüberschreitend zu Kooperationen führte (Milder 2017; Tompkins 2018). Das Jahrzehnt war von starken Ungewissheiten, gesellschaftlichen Angstdiskursen und apokalyptischen Vorstellungen, die um die Gefahren nuklearer Strahlung kreisten, geprägt. Sie fanden in Büchern und Filmen ihren kulturellen Niederschlag (Becker und Berg 2024) und führten zu verschiedenen Widerstandsformen. Noch im Jahr der Entscheidung für Gorleben als Standort für ein Entsorgungszentrum organisierte die lokale „Bürgerinitiative Umweltschutz (BI) Lüchow-Dannenberg“ vor Ort das erste internationale Sommercamp, dem viele weitere folgten (Gorlebener 1996, S. 282). Neben einem bunten Programm mit Ausflügen und Sportveranstaltungen halfen die Teilnehmer:innen auch den örtlichen Bäuer:innen bei der Ernte und nahmen an Projekten zu alternativen Energiekonzepten teil. Das primäre Ziel des Camps war zu dieser Zeit jedoch die Verhinderung der Wiederaufbereitungsanlage und nicht die anderen in Gorleben geplanten Anlagen:
„[…] die enorme Gefahr der Wiederaufbereitungsanlage und ihre zentrale Rolle im Energieprogramm der Regierung öffentlich zu machen, die Arbeit der Bürgerinitiative zu unterstützen, Arbeitsgruppen zu informieren und Formen des Widerstands zu diskutieren und schließlich die Notwendigkeit zu betonen, das Gebiet wegen seines Erholungswertes zu erhalten“ (Die WAA 1977, S. 2).
Die Aktivist:innen dieses und aller weiterer Sommerlager argumentierten, dass schon der normale Betrieb eines Atomkraftwerks die Strahlenbelastung für Mensch und Tier erhöhen und die Krebs- und Leukämierate steigern würde; eine ungleich größere Gefahr ginge von einer Atommüllentsorgungsanlage aus. Außerdem sei der Baugrund am geplanten Anlagenstandort nicht völlig stabil, so dass die Gefahr von Erdbewegungen und Einsturzgefahr bestehe. Auch erhöhe die fehlende Erfahrung mit derartigen Wiederaufbereitungs- und Konditionierungsanlagen das Risiko von Fehlern und das Potenzial für radioaktive Gefahren nach einem Störfall erheblich (Sammeleinwendung 1982). Neben den Gefahren für den Menschen spielten ebenso Umweltaspekte eine Rolle, insbesondere die Kontamination von Wasser, Boden und Luft. Die Protestierenden wiesen darauf hin, dass der Betrieb der Wiederaufbereitungsanlage die Wasserversorgung beeinträchtigen könnte, die dann möglicherweise nicht mehr ausreiche, um den Bedarf der Land- und Forstwirtschaft in dem Gebiet zu decken. Außerdem könnten Chemikalien wie Säuren und Kerosin in das Grund- und Oberflächenwasser eindringen und dieses verseuchen. Auch die Emission von Giftstoffen in die Luft wäre tausendmal höher als in einem Atomraftwerk (Die WAA 1977, S. 5). Die Expertise und Risikowahrnehmung der Kritiker:innen wurden jedoch von Politik und Wirtschaft weder beachtet noch ernst genommen, so dass die Aktivist:innen eine Reihe weiterer Strategien einsetzte, um gegen das geplante Entsorgungszentrum zu protestieren. So sammelte die BI Lüchow-Dannenberg insgesamt 800'000 DM, um das von der „Deutschen Gesellschaft zur Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen“ gewünschte Grundstück zu kaufen (wozu es aber letztendlich nicht kam). Die Kritiker:innen organisierten Menschenzüge in die niedersächsische Landeshauptstadt Hannover, veranstalteten Symposien, mobilisierten Waldschützer:innen, um Bohrungen in Salzstöcken zu beobachten und durch Blockaden zu verhindern, sie riefen die Republik „Freies Wendland“3 aus und organisieren bis heute jeden Sonntag das Gorleben-Gebet (Zint 1980; Kirchhof 2023, S. 243–246; Rucht 2008).
Im August 1979 trafen sich Frauen aus dem Landkreis Lüchow-Dannenberg unter dem Motto „Frauen kämpfen für das Leben“ und gründeten die „Gorleben-Frauen“, eine Aktivistinnengruppe bestehend aus Heike Mahlke, Elisa Mombauer, Marie-Luise Ebeling, Margrit Albers, Edelgard Gräfer, Brita Kärner, Uta-Helene Götz, Irmela Turmann und anderen (Ehmke 1987, S. 67). Die Frauen waren sich einig, dass es an der Zeit war, Widerstand gegen die Absicht von Ministerpräsident Albrecht zu leisten, eine Wiederaufbereitungsanlage in Gorleben zu bauen, und überreichten ihm bei einem Besuch ein Paket mit unbelastetem Honig sowie Eier (Huneke 1986). Damit verdeutlichten sie Albrecht, dass die Verantwortung für künftige Generationen in seinen Händen läge, denn Natur, Umwelt und Nachhaltigkeit sind grundsätzlich zeitliche Prozesse (Adam zitiert in Meyer 2007, S. 80). Den Frauen, aber auch anderen Kritiker:innen ging es dabei nicht nur um die Langzeitplanung von Millionen von Jahren, sondern auch um die Zukunft ihrer Kinder und Enkel, also der nächsten Generationen. In den folgenden Jahrzehnten setzten sich die Gorleben-Frauen kritisch und aktiv mit den Plänen der Atomindustrie auseinander und bereicherten den Widerstand mit unzähligen Aktionen – kreativ, humorvoll und entschlossen. Sie schrieben Briefe an politische und kirchliche Vertreterinnen und Vertreter sowie an andere gesellschaftlich relevante Gruppen und reisten durch ganz Deutschland, um ein internationales Netzwerk von Frauen an verschiedenen AKW-Standorten aufzubauen.
Angesichts des starken Widerstands gegen die Anlage entschloss sich Ministerpräsident Albrecht zu einer öffentlichen Anhörung, der sogenannten Gorleben-Anhörung. In dieser Befragung, die für März und April 1979 anberaumt war, kamen 63 nationale und internationale Expert:innen zu Wort (davon 38 Befürworter:innen des Standorts). Am 28. März 1979, dem Eröffnungstag der Untersuchung, ereignete sich der Unfall von Three Mile Island, der „wie ein Schatten“ über der Anhörung lag und deren Ergebnis beeinflusste (Tiggemann 2010, S. 616 und 632). Nach der Befragung traf Ministerpräsident Albrecht eine unerwartete Entscheidung. Er erklärte, dass das atomare Entsorgungszentrum, insbesondere die geplante Wiederaufbereitungsanlage, politisch nicht durchsetzbar sei, da die Opposition gegen die Atomenergie im Land noch immer wachse. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war – neben dem gesellschaftlichen Widerstand und dem Reaktorunfall auf Three Mile Island – die Parteipolitik auf Landesebene. Die beiden niedersächsischen Oppositionsparteien SPD und FDP hatten zwischen 1977 und 1979 einen Wandel vollzogen. So lag die Ablehnung der Atomenergie bei SPD und FDP auf Landesebene 1977 bei einem Drittel, stieg aber bis 1979 auf 40 %. Obwohl also SPD und FDP auf Bundesebene das atomare Entsorgungszentrum unterstützten, hatten die gleichen Parteien auf Landesebene eine skeptischere Haltung zu dem Projekt (Tiggemann 2010, S. 409–411, 415–418; Rucht 1980, S. 102).
Dennoch wollte Albrecht das Projekt nicht ganz aufgeben und erklärte die Salzstöcke weiterhin für geeignet. Mit anderen Worten: Er gab die Pläne für die Zwischen- und Endlagerung in Gorleben nicht auf. Da der Atomwirtschaft die Zeit bis zur Erkundung des Salzstockes Gorleben und der Genehmigung des Endlagers zu lange dauerte, plante sie den Bau eines Zwischenlagers. Obwohl 1'500 Einwendungen gegen das Projekt eingereicht wurden, stimmte die niedersächsische Landesregierung diesem Mitte Mai 1981 zu, so dass mit dem Bau im Januar 1982 begonnen werden konnte. Im Sommer 1983 fanden zudem Probebohrungen für die Errichtung einer atomaren Wiederaufbereitungsanlage im Dragahner Forst, der ebenfalls im Landkreis Lüchow-Dannenberg lag, statt. Im Sommer 1983 wurde dagegen ein Zeltlager an der innerdeutschen Grenze von Atomkraftgegnern errichtet, mit dem sie auf die Gefahr aufmerksam machen wollten, die von Atomanlagen wie sie in Gorleben geplant und gebaut wurden, im Grenzgebiet ausgehen konnte (Kirchhof 2018, S. 145–173). Als der Termin für den ersten Atommülltransport näher rückte, blockierten Atomkraftgegner:innen deshalb für 12 Stunden die wichtigsten Zufahrtsstraßen nach Gorleben.
Die 1970er Jahre waren von einer Dualität zwischen Gewissheitsnarrativ der Entscheidungsträger:innen und den Ungewissheiten vieler Bürger:innen geprägt, die durch den atomaren Unfall in Three Mile Island 1979 noch verstärkt wurden. Ging es bei den formulierten Unsicherheiten und Kritik anfangs um Atomkraftwerke, verlagerten sich diese zunehmend vom Betrieb auf die Entsorgung radioaktiver Abfälle. Im Oktober 1984 kam der erste Atommülltransport mit leicht radioaktivem Material im Zwischenlager in Gorleben an und ab 1995 wurde fast jährlich – begleitet von massivem Protest – hochradioaktives Material in Castorbehältern in das Zwischenlager transportiert.
Vier Jahre nach dem ersten Castortransport beschloss die rot–grüne Koalition unter dem neu gewählten sozialdemokratischen Bundeskanzler Gerhard Schröder 1998 den Ausstieg aus der Atomenergie innerhalb von 20 Jahren. Im Salzstock Gorleben trat daraufhin im Jahr 2000 ein auf zehn Jahre angelegtes Moratorium, also der Stopp der Erkundung des Salzstocks auf seine Eignung als atomares Endlager, in Kraft. Bis zum Jahr 2010 sollte die Bundesregierung eine Entscheidung darüber treffen, ob in Gorleben weiter erkundet werden würde. Zu dieser Entscheidung kam es jedoch vorerst nicht. Die konservativ-liberale Regierung, die im September 2009 wiedergewählt worden war, unterstützte wie in den Jahrzehnten zuvor die Atomenergie und gewährte den verbleibenden Atomkraftwerksbetreibern eine Verlängerung der Laufzeit. Das Moratorium hob die CDU auf und räumte eine weitere Entscheidungsphase von zehn bis 25 Jahren ein, so dass die umstrittene Erkundung des Salzstocks in Gorleben fortgesetzt wurde. Die Atomkatastrophe von Fukushima Daiichi im Jahr 2011 führte jedoch zu einem Umdenken dieser Politik und die konservative Bundeskanzlerin Angela Merkel kündigte die Abschaltung aller deutschen Atomkraftwerke bis 2022 an, die der Bundestag im Juni 2011 schließlich mit den Stimmen von Union, FDP, SPD und Grünen beschloss. Im November desselben Jahres traf der 13. und letzte Transport mit hochradioaktivem Müll aus der Wiederaufbereitung im französischen La Hague in Gorleben ein, wobei der Transport von mehr als 20.000 Polizisten begleitet wurde. Zwei Jahre später, am 27. Juli 2013, wurden im Zuge des Standortauswahlgesetzes, mit dem die Endlagersuche auf eine neue Ebene gehoben wurde, auch die Erkundungsarbeiten am Salzstock Gorleben beendet.
Die Veränderung der bundesdeutschen Politik lag also nicht unbedingt oder ausschließlich am langen Atem und dem zyklischen Protest der deutschen Anti-Atomkraft-Bewegung. Vielmehr bewertete die Bundesregierung die Risiken der Atomkraft nach der nuklearen Katastrophe im japanischen Fukushima neu, indem sie – unterstützt von einer Ethikkommission – zu dem Schluss kam, die nukleare Erzeugung von Elektrizität lasse sich durch risikoärmere Technologien ökologisch, wirtschaftlich und sozial verträglich ersetzen. Mit dieser Entscheidung stand auch die Frage nach der Entsorgung der hochradioaktiven Abfälle erneut auf der Agenda. Noch im selben Jahr wurde ein Energiekonzept erstellt und entschieden, dass ein neues, an geologischen Kriterien orientiertes Verfahren zur Standortsuche zu entwickeln sei. Öffentlich wurde unter anderem durch Nichtregierungsorganisationen die Einbindung der Bevölkerung in die Endlagersuche gefordert (Naturschutzbund 2012, S. 5). Im Jahr 2013 trat das Standortauswahlgesetz in Kraft und läutete die neue Standortsuche für ein Endlager ein. Um die Standortauswahl vorzubereiten, beauftragte der Deutsche Bundestag 2014 die „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ und deren Handlungsempfehlungen (Endlagerkommission 2016) flossen in das „Gesetz zur Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes“ ein, das 2017 in Kraft trat (Bundesministerium 2022).
Das Standortauswahlverfahren soll dazu dienen, den Standort in Deutschland zu finden, der die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren für ein Endlager gewährleistet. Einen symbolbeladenen Konfliktschauplatz hat die zuständige Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) im Herbst 2020 als Endlager-Standort jedoch bereits aus dem Rennen genommen: Gorleben. Nach der ersten Sichtung der geologischen Daten, so die BGE, habe „der Salzstock die Anforderung der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für eine Million Jahre zu sein, nicht erfüllen“ können (Kirchhof 2018, S. 145–173).

4 Vom Top-Down-Prinzip zur Einbindung der Bevölkerung: Die aktuelle Endlagersuche in der Sicht befragter Personen

Die Öffentlichkeitsbeteiligung am Standortauswahlverfahren orientiert sich an den Prinzipien Fairness, Transparenz und Wissenschaftsbasiertheit.4 Dabei soll ein wissenschaftsbasierter, experimenteller Austausch entstehen, der die Möglichkeit eröffnet, die interessierte Öffentlichkeit und andere außerakademische Akteur:innen in Forschungskontexte einzubinden. Staatliche Akteure, wie Ministerien oder Behörden, haben ein wachsendes Interesse daran, unter Beteiligung von Historiker:innen Wissen über vergangene Auseinandersetzungen aufzubereiten, um „Fehler“ besonders in der öffentlichen Kommunikation nicht zu wiederholen (Kirchhof und Meyer 2021, S. 391–397). Diesem Anspruch trug das geschichtswissenschaftliche Interviewprojekt „Verwaltungshandeln in einem bundesdeutschen reversiblen Verfahren“, das die Autorin am Karlsruher Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse in den Jahren 2021–2023 durchführte und das nun vorgestellt wird, Rechnung.5
Für die Befragungen wurden zwei unterschiedliche Kohorten befragt: erstens Interviewpartner:innen, die die Hochphase der Auseinandersetzungen um die Endlagersuche für atomare Abfälle ab den 1970er Jahren aktiv miterlebten und zweitens Personen, die in die aktuelle Endlagersuche involviert sind. Durch den Blick auf die erste gescheiterte Endlagersuche und eine Kontrastierung mit heutigen Gegebenheiten können notwendige Veränderungen mit Blick auf das Ziel einer gelungenen Endlagersuche klarer umrissen werden. Um die Forschungsfragen aus verschiedenen Perspektiven beantworten zu können, wurden drei Auswahlkategorien definiert, denen die Interviewpartner:innen zugeordnet wurden. Sie kamen aus den Bereichen „Wissenschaft und Beratung“, „Verwaltung“ und einem sogenannten „Erweiterten Kreis“, wozu beispielsweise Personen gerechnet wurden, die in Nichtregierungsorganisationen aktiv sind. Besonders interessiert war das Projekt an Vorstellungen von administrativem Wandel im Sinne einer lernenden Verwaltung, die sich gesellschaftlichen Einsprüchen öffnet; gefragt wurde aber auch nach Öffentlichkeitsbeteiligung oder danach, ob „Lernen aus der Geschichte“ möglich sei.6
Wie bewerteten die Befragten die Möglichkeiten der Öffentlichkeitsbeteiligung in dem aktuellen Standortauswahlverfahren? Die allermeisten Interviewpartner:innen waren der Meinung, dass das Postulat der Bürgerbeteiligung in der aktuellen Endlagersuche gegenüber den 1970er und 1980er Jahren positiv zu bewerten sei, mithin wurde von „einer Art Vorbildcharakter“ (Interview 11) zu anderen aktuellen Beteiligungsverfahren gesprochen (Kramer et al. 2024). Dennoch äußerten viele Befragten auch Kritik und sahen in der Umsetzung „Luft nach oben“ (Interview 4). Verbesserungsmöglichkeiten wurden in struktureller, generationeller, gendergerechter und schichtbedingter Hinsicht angemahnt, wie folgende Zitate zeigen. So bemerkte ein:e Interviewpartner:in, dass es „trotzdem nicht der Querschnitt der Bevölkerung“ sei (Interview 8), der letztendlich die Möglichkeit habe, sich zu beteiligen. Der Grund wird von den Interviewpartner:innen darin gesehen, dass manche Bevölkerungsschichten eine größere Affinität zu öffentlicher Beteiligung haben, was beispielsweise an Bildungsressourcen, wie höheren Bildungsabschlüssen, läge, und darüber hinaus eine Geschlechterungleichheit vorliege, so dass „bei den Herren ein Überschuss“ (Interview 8) zu verzeichnen sei. Auch berühre die Möglichkeit zur Partizipation die Generationenfrage, da sich ältere Mitbürger:innen durch bessere Zeitressourcen eher beteiligen könnten und diese häufig ein Selbstverständnis des Gehörtwerdens mitbrächten, weil sie seit Jahrzehnten in der Bewegung aktiv seien:
„Ich glaube, dass die ältere Generation die am lautesten ist, (…) in diesem ganzen Verfahren. Aus Gründen, weil sie eben auch schon lange sich mit dieser Frage beschäftigt, zum Teil auch sehr hohes Fachwissen vorhanden ist. Möglicherweise haben sie auch mehr Zeit, weil sie mittlerweile in Rente sind und so weiter, aber es sind natürlich auch lange gewachsene zivilgesellschaftliche Akteure, wo junge Leute, die jetzt gerade dazukommen neu, Schwierigkeiten haben“ (Interview 6).
Häufig wurden strukturelle Schieflagen beanstandet. So monierten Interviewpartner:innen, dass die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit und diejenige für die Standortsuche in einer Behörde, nämlich dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), zusammengefasst wurden und dadurch nicht voneinander unabhängig agieren könnten (Interview 4). In der Wahrnehmung mancher Befragter stehen sich die Abteilungen wenig kritisch gegenüber. In Verwaltungen generell wurde in den Interviews ein notwendiger Paradigmenwechsel gefordert, weil Verwaltungen aufgrund ihrer hierarchischen Struktur nicht dafür angelegt seien mit Bürger:innen auf Augenhöhe zu kommunizieren und zu kooperieren. Das bezöge sich nicht nur auf die Gesellschaft, sondern auch auf andere Ressourcen:
„Es geht darum, dass die Verwaltung eben eine beteiligende Verwaltung wird, auf Augenhöhe spricht, also sich auch sozusagen Machtverhältnissen bewusst ist in solchen Kollaborationen, sogar Beteiligungsformaten. Dass sie überhaupt die Kompetenz hat Beteiligung organisieren zu können“ (Interview 6).
Diese Kritikpunkte ernst nehmend, bewegt man sich damit in der politischen und wissenschaftlichen Debatte um Umweltgerechtigkeit (Environmental Justice)7. In den letzten Jahren macht diese verstärkt darauf aufmerksam, dass die Möglichkeit, sich an Umweltdiskussionen zu beteiligen oder sich wie im vorliegenden Fall gegen ein Endlager in der unmittelbaren Nähe wehren zu können, von der eigenen Sprecher:innenposition abhängt, die wiederum von schicht- und geschlechterbedingten oder postmigrantischen Voraussetzungen geprägt ist. Nicht zufällig wurde in einem Interview darauf hingewiesen, dass auch in der Öffentlichkeitbeteiligung der Endlagersuche die Partizipation älterer, weißer Menschen männlichen Geschlechts überwöge (Interview 8). Wie die Kritik vieler Interviewpartner:innen zeigt, konnte eine ausgewogenere Beteiligung an der Endlagersuche auch durch das Standortauswahlgesetz offenbar nicht in ausreichendem Maße erreicht werden.

5 Fazit

Anhand zivilgesellschaftlicher Beteiligungsformen, die sich als Opposition in der ersten und als Öffentlichkeitsbeteiligung in der aktuellen Endlagersuche niederschlagen, wurde aufgezeigt, dass es weder in der vergangenen noch in der gegenwärtigen bundesdeutschen Atomkraft- und Endlagerpolitik eine Zeit gesellschaftlich unhinterfragter Gewissheiten im Sinne einer bedingungslosen Zustimmung zur Atomkraft und Endlagerung gab. In der bundesdeutschen Nachkriegszeit bis Ende der 1960er Jahre dominierte das Gewissheitsnarrativ, dass der technische Fortschritt unbegrenzt sei und sichere Energie durch Atomkraft ermöglichen würde. Bereits zu dieser Zeit gab es zivilgesellschaftliche Kritik. Eine bundesdeutsche Besonderheit im europäischen Kontext ist jedoch, dass auch die Energieversorgungsunternehmen die Atomkraft anfänglich nicht unterstützten und an fossiler Energie festhielten. Die Entsorgung des Atommülls wurde anfänglich – und nicht nur in der Bundesrepublik – ausgeblendet, dann jedoch Optionen, wie die Entsorgung im Weltall oder im Meer, in Betracht gezogen. Diese erwiesen sich aber für Deutschland als nicht attraktiv, da die geologischen Gegebenheiten vor allem durch potenziell geeignete Salzstöcke für die Endlagerung als günstig eingeschätzt wurden. Diesen wurde daher der Vorzug vor anderen Entsorgungsmöglichkeiten gegeben. Seit den 1970er Jahren formierte sich eine breite Anti-Atomkraft-Bewegung, wodurch das Gewissheitsnarrativ der politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsträger durch die Wahrnehmung eines hohen Katastrophenpotentials und die Formulierung starker Ungewissheiten in Bezug auf die Atomkraft durch die Zivilgesellschaft infrage gestellt wurde. Die öffentliche Aufmerksamkeit verschob sich von Atomkraft auf die Entsorgung von Atommüll, was mit Ministerpräsident Albrechts Entschluss, die geplante Wiederaufbereitungsanlage in Gorleben nicht zu bauen, Ende der 1970er Jahre seinen Anfang nahm. In den darauffolgenden Jahrzehnten bekam das Argument, dass Atomkraftwerke niemals ganz sicher sein können, durch verschiedene Atomkraftunfälle zusätzlich neue Nahrung. Durch die Erfahrungen mit dem Jahrzehnte andauernden deutschen Entsorgungsdiskurs seit den 1970er Jahren lernten politische Entscheidungsträger:innen, dass sich Entsorgungsprogramme in Deutschland nicht einfach durchsetzen lassen, sondern dass mit Ungewissheiten zu rechnen ist, die Anpassungen erfordern können. Diese Erkenntnis wurde durch ein Interviewprojekt zur aktuellen Endlagersuche bestätigt, das einerseits aufzeigte, welche Verbesserungen in der Öffentlichkeitsbeteiligung durch das neue Standortauswahlgesetz erreicht werden konnte, andererseits aber zu dem Schluss kam, dass eine ausgewogene Beteiligung an der Endlagersuche dennoch nicht in ausreichendem Maße durchgesetzt wurde.
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Fußnoten
1
Mit einer transdisziplinaren Methodik wird im Forschungsprojekt TRANSENS wissenschaftliches und praktisches Wissen in die Ergebnisse einbezogen, siehe Bergmann und Schramm (2008).
 
2
Mail von Anselm Tiggemann an die Autorin am 15.5.2018.
 
3
Das Wendland ist eine Landschaft im Osten des Bundeslandes Niedersachsen in Westdeutschland.
 
4
Fair: Das Standortauswahlverfahren startet von einer „weißen Landkarte“, das heißt alle Bundesländer werden einbezogen und alle international verfolgten Endlagerkonzepte in Tonstein, Steinsalz und Kristallingestein werden auf ihre Eignung geprüft. Transparent: Die Öffentlichkeit wird frühzeitig im Verfahren beteiligt; durch umfangreiche Informationen, durch überregionale Beteiligungsformate und durch Regionalkonferenzen, die in den betroffenen Gebieten eingerichtet werden. Ein Nationales Begleitgremium hat die Aufgabe, das Auswahlverfahren und insbesondere die Beteiligungsprozesse unabhängig sowie gemeinwohlorientiert zu begleiten. Wissenschaftsbasiert: Für die Bewertung der Standorte stehen die geowissenschaftlichen Anforderungen und Kriterien im Vordergrund, die die Endlagerkommission erarbeitet hat. Die Sicherheit des Endlagers hat bei der Standortauswahl oberste Priorität. Reicht dies nicht zur Festlegung der Standorte, können zusätzliche raumplanerische Kriterien berücksichtigt werden (StandAG 2020).
 
5
Mail von Anselm Tiggemann an die Autorin am 15.5.2018
 
6
In die erste Kategorie fielen Personen, die sich entweder wissenschaftlich mit Verwaltungshandeln und/oder der vergangenen bzw. heutigen Endlagersuche befass(t)en, oder Personen, die in zur Endlagersuche beratenden Institutionen und Gremien arbeite(te)n und für unsere Fragestellung fachliche Expertise besaßen. Unter die Kategorie „Verwaltung“ fielen Personen, die in Verwaltung(en) tätig waren bzw. sind und die mit der historischen oder aktuellen Endlagersuche befasst sind oder waren. Für die dritte Kategorie wurden Personen gewonnen, die Teil der Zivilgesellschaft waren und die aus Nichtregierungsorganisationen (NGO’s) und Bürgerinitiativen kamen, oder als „Gegenexpert:innen“ zivilgesellschaftlichen Netzwerken nahestehen.
 
7
Environmental Justice oder Umweltgerechtigkeit ist eine soziale Bewegung, die darauf aufmerksam macht, dass arme und marginalisierte Gesellschaftsschichten Umweltschäden und Gesundheitsrisiken, die durch Ressourcengewinnung, gefährliche Abfälle und andere Landnutzungen entstehen, in höherem Maße ausgesetzt sind als andere Teile der Gesellschaft und diese Ungerechtigkeit bekämpft (siehe einführend: Schlosberg 2007).
 
Literatur
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Metadaten
Titel
Atomkraft und Endlagerung: Von der parallelen Existenz von (Un-)Gewissheiten in Politik und Zivilgesellschaft seit dem Zweiten Weltkrieg
verfasst von
Astrid Mignon Kirchhof
Copyright-Jahr
2024
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-42698-9_6