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13.02.2023 | Bankenaufsicht | Nachricht | Online-Artikel

Helaba verteidigt Änderung ihrer Risikoberechnung

verfasst von: Angelika Breinich-Schilly

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Die Helaba hat nach Ausbruch der Corona-Pandemie im Jahr 2020 ihr Bewertungsmodell der Marktpreisrisiken angepasst - ohne Genehmigung der EZB. Deshalb muss sie nun fast sieben Millionen Euro Strafe zahlen. Das Institut beteuert, seinerzeit von der Rechtmäßigkeit des Handelns ausgegangen zu sein.

Am Freitagabend verkündete die Europäische Zentralbank (EZB) eine Verwaltungsstrafe gegen die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) in Höhe von rund 6,8 Millionen Euro. Anlass waren Änderungen im Berechnungsmodell zu den Marktpreisrisiken des Instituts im Jahr 2020. Die Bank habe risikogewichtete Aktiva für das Marktrisiko falsch berechnet und daher drei Quartale in Folge zu niedrige Zahlen ausgewiesen, begründet die EZB die Sanktion. 

Bei ihrem Vorgehen habe die Helaba unzulässigerweise die erhöhte Volatilität, die an den Finanzmärkten während des Ausbruchs der Coronavirus-Pandemie beobachtet wurde, außer Acht gelassen. Damit sei das Frankfurter Geldhaus über das hinausgegangen, was die damaligen vorübergehenden Erleichterungen der EZB für die Eigenkapitalanforderungen für Marktrisiken zuließen. Die Meldung falsch berechneter Zahlen habe verhindert, dass die Notenbank einen umfassenden Überblick über ihr Risikoprofil hatte. 

Jahresabschluss 2020 sei nie tangiert gewesen

Die Helaba hat im Abschluss 2022 eine entsprechende Rückstellung von 6,8 Millionen Euro gebildet, teilt das Institut mit. Zudem verteidigt die Bank ihr Vorgehen im Jahr 2020: 

Als Bank müssen wir unsere Risikopositionen täglich bewerten. In die Modelle zur Bewertung von Marktpreisrisiken fließen Hunderte unterschiedliche Marktparameter ein. Als es bei Ausbruch der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 an den Kapitalmärkten zu teilweise erratischen Kursbewegungen kam, haben einige dieser Parameter Auffälligkeiten gezeigt, die schwer oder gar nicht mehr zu plausibilisieren waren. In dieser Phase hat die Helaba in den Modellen bei einem Teil der Parameter Anpassungen vorgenommen, um die Risiken besser abzubilden und somit die Bank in dieser Phase hoher Volatilität besser steuern zu können", heißt es in einer aktuellen Erklärung der Bank. 

Das Institut beteuert, dass der Jahresabschluss 2020 "zu keinem Zeitpunkt" von den Veränderungen tangiert gewesen sei. Ein Verstoß gegen aufsichtsrechtliche Verpflichtungen habe die Helaba nicht beabsichtigt. Die EZB bewertete das Vergehen hingegen als schwer.  

Anmerk. d. Red.: Im ursprünglichen Text hatten wir bei der Höhe der Strafe Milliarden statt Millionen geschrieben. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.

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