01.11.2012 | Rechtsprechung
Österreichisches Firmenbuch: Keine wirtschaftliche Tätigkeit und somit Unternehmenseigenschaft iS des Art 102 AEUV der Republik (Österreich, wenn sie die gemeldeten Daten speichert und gegen Entgelt Einsicht gewährt, darüber hinausgehende Verwertungshandlungen aber untersagt
Erschienen in: Wirtschaftsrechtliche Blätter | Ausgabe 11/2012
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