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Erschienen in: Bankmagazin 4/2024

01.04.2024 | Recht + Steuern

Recht + Steuern

verfasst von: Christof Blauß, Hans-Ulrich Dietz

Erschienen in: Bankmagazin | Ausgabe 4/2024

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Auszug

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 7. Dezember 2023 (Az. C-634/21) ist das von der Schufa praktizierte Scoring mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) möglicherweise nicht vereinbar. Beim Scoring werden Kreditrisiken mittels eines Punktesystems aus vorgegebenen Parametern automatisiert analysiert. Die DSGVO verbietet jedoch grundsätzlich automatisierte Entscheidungen für den konkreten Einzelfall (Art. 22 Abs. 1 DSGVO), sofern entsprechende Rechtsnormen nicht angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte, Freiheiten und berechtigten Interessen schaffen. Dabei betont der EuGH, dass jede Maßnahme, die rechtliche Wirkung entfalten kann, eine Entscheidung im Sinne Art. 22 Abs. 1 DSGVO darstelle, also auch Scoring: Diese habe einen automatisierten Prozess mit unmittelbaren rechtlichen Wirkungen für den Verbraucher zur Folge. Aus dem von der Schufa automatisiert erstellten Score-Wert ließen sich Aussagen zu Ausfallwahrscheinlichkeiten ableiten. Dies sei nur zulässig, wenn durch § 31 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Deutschland für das Scoring eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen worden sei, heißt es in der Vorlageentscheidung. Am Bestehen einer solchen Rechtsgrundlage in § 31 BDSG äußerte der EuGH unter Hinweis auf den Regelungsgehalt des Art. 22 DSGVO jedoch Bedenken. Ob § 31 BDSG im Sinne von Art. 22 DSGVO dennoch eine ausreichende Rechtsgrundlage darstellt, hat das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden zu entscheiden, welches das Vorlageverfahren eingeleitet hat. cb

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Metadaten
Titel
Recht + Steuern
verfasst von
Christof Blauß
Hans-Ulrich Dietz
Publikationsdatum
01.04.2024
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden
Erschienen in
Bankmagazin / Ausgabe 4/2024
Print ISSN: 0944-3223
Elektronische ISSN: 2192-8770
DOI
https://doi.org/10.1007/s35127-024-2136-4

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